Jeder geschäftsführende Gesellschafter sieht sich im Laufe seines Geschäftslebens mit der Frage konfrontiert wer das Unternehmen fortführen soll, wenn dieser das aktive Geschäft nicht mehr betreiben will oder nicht mehr betreiben kann. Eine fundierte und frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist für einen reibungslosen Generationenwechsel unerlässlich. Den Berechnungen des Institutes für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) zufolge, wurden und werden im Zeitraum 2010 bis 2014 jährlich bei ca. 22.000 Unternehmen, davon ca. 95% Familienunternehmen, Unternehmensübertragungen durchführen. Viele Gesellschafter scheuen sich vor einer frühzeitigen Planung bzw. Abwicklung, weil sie sich über die Gestaltung im Unklaren sind. Zum einen besteht die Möglichkeit der Übertragung des Unternehmens von Todes wegen, wodurch diese im Wege der gesetzlichen oder der willkürlichen Erbfolge erfolgt. Zum anderen ist die Übertragung auch zu Lebzeiten des Erblassers im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die Erben möglich. Bei der Übertragung zu Lebzeiten, bestehen verschiedene Gestaltungsspielräume. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die wesentlichen Planungsgrundlagen und Übertragungsmöglichkeiten einer GmbH auf die nächste Generation aufzuzeigen und deren steuerlichen Konsequenzen sowohl beim Erben als auch beim Erblasser zu erläutern.
Zusammenfassung
Jeder geschaftsfuhrende Gesellschafter sieht sich im Laufe seines Geschaftslebens mit der Frage konfrontiert wer das Unternehmen fortfuhren soll, wenn dieser das aktive Geschaft nicht mehr betreiben will oder nicht mehr betreiben kann. Eine fundierte und fruhzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist fur einen reibungslosen Generationenwechsel unerlasslich. Den Berechnungen des Institutes fur Mittelstandsforschung Bonn (IfM) zufolge, wurden und werden im Zeitraum 2010 bis 2014 jahrlich bei ca. 22.000 Unternehmen, davon ca. 95% Familienunternehmen, Unternehmensubertragungen durchfuhren. Viele Gesellschafter scheuen sich vor einer fruhzeitigen Planung bzw. Abwicklung, weil sie sich uber die Gestaltung im Unklaren sind. Zum einen besteht die Moglichkeit der Ubertragung des Unternehmens von Todes wegen, wodurch diese im Wege der gesetzlichen oder der willkurlichen Erbfolge erfolgt. Zum anderen ist die Ubertragung auch zu Lebzeiten des Erblassers im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die Erben moglich. Bei der Ubertragung zu Lebzeiten, bestehen verschiedene Gestaltungsspielraume. Das Ziel dieser Arbeit besteht darin, die wesentlichen Planungsgrundlagen und Ubertragungsmoglichkeiten einer GmbH auf die nachste Generation aufzuzeigen und deren steuerlichen Konsequenzen sowohl beim Erben als auch beim Erblasser zu erlautern.