The system of contractual law is based on the relationship between two parties, the debtor and the creditor. However in the present-day economic systems, in which there is a more widespread division of labor, more and more contractual relationships are linked together, at least in economic terms, due to the fact that the debtor avails himself of another person or typically of another company in order to fulfil his obligation. Thomas Raab examines whether and to what extent third party participation in individual contractual relationships affects the legal evaluation of an interference with the performance of an obligation and its fulfilment.
Die Vertragsrechtsordnung des BGB geht von der Zweierbeziehung zwischen Schuldner und Gläubiger als Grundmodell aus. In der heutigen arbeitsteiligen Wirtschaft kommt es jedoch immer häufiger vor, daß mehrere Vertragsbeziehungen zumindest wirtschaftlich miteinander verknüpft werden, indem der Schuldner sich zur Erbringung seiner Leistungen einer anderen Person, typischerweise eines anderen Unternehmens, bedient. Hierbei ensteht ein Leistungsdreieck, dem mindestens zwei Vertragsbeziehungen zugrunde liegen: das Vertragsverhältnis zwischen dem Schuldner und seinem Gläubiger (Leistungsempfänger) sowie jenes zwischen dem Schuldner und dem Leistungserbringer.
Thomas Raab untersucht, ob und inwieweit sich die Beteiligung Dritter in den einzelnen Vertragsverhältnissen auf die rechtliche Beurteilung von Leistungsstörungen und Erfüllung auswirkt. Ausgehend von den Gestaltungen der Anweisung und des Vertrags zugunsten Dritter analysiert er die Strukturen des Leistungsdreiecks und der beiden zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse, des Valutaverhältnisses und des Deckungsverhältnisses. Die Drittbeteiligung ordnet er in die bekannten Rechtsfiguren ein. Anschließend behandelt er die Probleme von Leistungsstörungen und Erfüllung für die Anweisung und den ermächtigenden Vertrag zugunsten Dritter. Die zahlreichen Streitfragen klärt er erst für die normale Zweierbeziehung und anschließend für die spezifische Gestaltung des Leistungsdreiecks. Außerdem untersucht er die Probleme beim berechtigenden Vertrag zugunsten Dritter. Im Mittelpunkt steht dabei die Rechtsstellung des Dritten.
Autorentext
Geboren 1961; Studium der Rechtswissenschaft; 1992 Promotion; 1998 Habilitation; seit 2003 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Trier; seit Ende 2012 Vorstand des Instituts für Rechtspolitik an der Universität Trier; 2011-2015 Vizepräsident der Universität Trier.
Die Vertragsrechtsordnung des BGB geht von der Zweierbeziehung zwischen Schuldner und Gläubiger als Grundmodell aus. In der heutigen arbeitsteiligen Wirtschaft kommt es jedoch immer häufiger vor, daß mehrere Vertragsbeziehungen zumindest wirtschaftlich miteinander verknüpft werden, indem der Schuldner sich zur Erbringung seiner Leistungen einer anderen Person, typischerweise eines anderen Unternehmens, bedient. Hierbei ensteht ein Leistungsdreieck, dem mindestens zwei Vertragsbeziehungen zugrunde liegen: das Vertragsverhältnis zwischen dem Schuldner und seinem Gläubiger (Leistungsempfänger) sowie jenes zwischen dem Schuldner und dem Leistungserbringer.
Thomas Raab untersucht, ob und inwieweit sich die Beteiligung Dritter in den einzelnen Vertragsverhältnissen auf die rechtliche Beurteilung von Leistungsstörungen und Erfüllung auswirkt. Ausgehend von den Gestaltungen der Anweisung und des Vertrags zugunsten Dritter analysiert er die Strukturen des Leistungsdreiecks und der beiden zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse, des Valutaverhältnisses und des Deckungsverhältnisses. Die Drittbeteiligung ordnet er in die bekannten Rechtsfiguren ein. Anschließend behandelt er die Probleme von Leistungsstörungen und Erfüllung für die Anweisung und den ermächtigenden Vertrag zugunsten Dritter. Die zahlreichen Streitfragen klärt er erst für die normale Zweierbeziehung und anschließend für die spezifische Gestaltung des Leistungsdreiecks. Außerdem untersucht er die Probleme beim berechtigenden Vertrag zugunsten Dritter. Im Mittelpunkt steht dabei die Rechtsstellung des Dritten.
Autorentext
Geboren 1961; Studium der Rechtswissenschaft; 1992 Promotion; 1998 Habilitation; seit 2003 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Trier; seit Ende 2012 Vorstand des Instituts für Rechtspolitik an der Universität Trier; 2011-2015 Vizepräsident der Universität Trier.
Titel
Austauschverträge mit Drittbeteiligung
Autor
EAN
9783161579110
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
43.92 MB
Anzahl Seiten
614
Lesemotiv
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