Common interpretation of sections 47 and 48 of the German Insolvency Code holds that the right to separation from the bankruptcy estate is limited to individual, determinable assets, typically making it impossible to segregate money. Tilman Rauhut counters this doctrine and presents section 48 of the code as a cure for certain types of unjust enrichment in the case of an insolvency, allowing the creditor to segregate a correspondent sum of money in line with what remains of the estate's assets.

Im Wege der Aussonderung gemäß §§ 47, 48 InsO erhält ein Gläubiger Befriedigung vor den Insolvenz- und Massegläubigern: Schuldnerfremdes Vermögen wird von der zur Verteilung bestimmten Insolvenzmasse getrennt. Dazu muss nach ganz h.M. der fremde Vermögenswert gegenständlich unterscheidbar in der Masse vorhanden sein - woran es bei Geld in aller Regel fehlt. Tilman Rauhut bricht mit dieser Doktrin und entwickelt den Herausgabeanspruch aus § 48 Satz 2 InsO zur Grundlage einer Vermögenstrennung dem Werte nach: Wo die gegenständliche Aussonderung nicht mehr möglich ist, greift eine auf den Insolvenzfall zugeschnittene besondere Eingriffskondiktion. Sie erlaubt dem Berechtigten den Zugriff auf die in der Masse noch vorhandene Bereicherung - als Betrag beziffert, wie es der Funktion des Geldes als Wertmesser entspricht. Anfechtungsansprüche in der Doppelinsolvenz und Mehrheiten von Aussonderungsgläubigern lassen sich damit frei von Widersprüchen bewältigen.

Autorentext
Geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft und Philosophie in Bonn; Referendariat in Berlin und Sanaa, Jemen; seit 2007 Rechtsanwalt; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim; 2017 Promotion.
Titel
Aussonderung von Geld
Untertitel
Gegenständliche und wertmäßige Trennung fremden Vermögens von der Insolvenzmasse
EAN
9783161559815
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
2.76 MB
Anzahl Seiten
222
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