When judges in collegiate courts disagree, establishing the majority result poses particular methodological problems. What is the result when judges disagree on the quantitative or qualitative aspects of their decision and how can they fuse their individual legal reasoning into a joint opinion if that is what they are expected to deliver? Throughout the European development of collegiate judiciaries, these problems have challenged jurists and philosophers alike.
Wenn mehrere Richter zur Entscheidung desselben Falles berufen sind, verschränkt sich die Aufgabe der normgebundenen Rechtserkenntnis mit der einer kollektiven Entscheidungsfindung ("group choice"). Die resultierenden Schwierigkeiten und Lösungsverfahren werden seit der Antike diskutiert. Unterschiedliche Regelungen in europäischen Justiztraditionen werden dadurch geprägt, ob das Verfahrensergebnis in einem Kollegialakt oder in einer Mehrheit von Einzelerkenntnissen besteht.
Abgesehen von Problemen der Mehrheitsbildung bei quantitativen oder qualitativen Divergenzen über den Urteilstenor zwingt die Begründungspflicht zur Findung von zugleich mehrheitsgetragenen wie stimmigen Urteilsgründen. Dies führt auf die Frage, ob die juristische Methode, die Singularmethode ist, nicht einer Erweiterung bedarf, die den Einigungsprozess im Richterkollegium einer nachvollziehbaren Methodik unterwirft.
Autorentext
ist Regius Professor of Civil Law an der University of Oxford.
Wenn mehrere Richter zur Entscheidung desselben Falles berufen sind, verschränkt sich die Aufgabe der normgebundenen Rechtserkenntnis mit der einer kollektiven Entscheidungsfindung ("group choice"). Die resultierenden Schwierigkeiten und Lösungsverfahren werden seit der Antike diskutiert. Unterschiedliche Regelungen in europäischen Justiztraditionen werden dadurch geprägt, ob das Verfahrensergebnis in einem Kollegialakt oder in einer Mehrheit von Einzelerkenntnissen besteht.
Abgesehen von Problemen der Mehrheitsbildung bei quantitativen oder qualitativen Divergenzen über den Urteilstenor zwingt die Begründungspflicht zur Findung von zugleich mehrheitsgetragenen wie stimmigen Urteilsgründen. Dies führt auf die Frage, ob die juristische Methode, die Singularmethode ist, nicht einer Erweiterung bedarf, die den Einigungsprozess im Richterkollegium einer nachvollziehbaren Methodik unterwirft.
Autorentext
ist Regius Professor of Civil Law an der University of Oxford.
Titel
Rechtserkenntnis durch Richtermehrheiten
Untertitel
"group choice" in europäischen Justiztraditionen
Autor
EAN
9783161545481
Format
E-Book (pdf)
Hersteller
Digitaler Kopierschutz
Adobe-DRM
Dateigrösse
3.59 MB
Anzahl Seiten
382
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